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Forderungen

Forderungen an die Universität Bayreuth

Forderungen bezüglich der Lehre und der Studienbedingungen:

1. Es muss eine Überprüfung der Studienordnungen innerhalb der Studiengänge in Kooperation zwischen Studierenden und Lehrenden erfolgen. Die Universität Bayreuth wird deswegen aufgefordert, die aktive Einbeziehung von Studierendenvertretern auf Ebene der Studiengänge zu institutionalisieren. Die Studienvertreter sollen auf einer Vollversammlung der jeweiligen Studiengänge bestimmt werden und die studentischen Interessen mit Sitz und Stimme im Prüfungsausschuss und in der für jeden Studiengang einzurichtenden Studienkommission vertreten. Die Studienordnungen sollen dort gemeinsam von Professoren und Studierenden erarbeitet und geändert werden.

2. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, die Quantität der Lehrinhalte aller Studiengänge einzeln zu überprüfen, und diese, falls notwendig, zu reduzieren oder die Regelstudienzeit zu erhöhen. Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Regelstudienzeit ehrenamtliches Engagement oder eine Teilzeitbeschäftigung möglich bleiben müssen.

3. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, die Höchststudiendauer für Bachelorstudiengänge auf 10 Semester anzuheben.

4. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, das Teilzeitstudium zu ermöglichen.

5. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, den Wahlanteil gegenüber dem Pflichtanteil an Lehrveranstaltungen signifikant zu erhöhen.

6. Die Universität Bayreuth wird zur Einführung eines strukturierten Studium Generale für alle Studiengänge aufgefordert. Dies soll die Anrechenbarkeit von fachfremden Veranstaltungen mit einer Gewichtung von ungefähr 10 Prozent ermöglichen. Orientierungshilfen könnten hier die Modelle der Universitäten Witten-Herdecke, Lüneburg und Dresden bieten.

7. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, didaktisch innovative Lehr- und Prüfmethoden zu fördern, die zentral ausgerichtet sind auf Verständnis, Methodenwissen, Kreativität, und Gruppenarbeit.

8. Ferner wird die Universität Bayreuth aufgefordert, eine generelle Richtlinie für Prüfungen auszuarbeiten, die das Verständnis des Lernstoffes in den Vordergrund stellt und rein reproduktive Teile quantitativ begrenzt.

9. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, die Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen abzuschaffen.

10. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, beim Ablegen von Prüfungen auch den Nachholtermin als Ersttermin wahrnehmen zu können.

11. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, die Verpflichtung der Anmeldung zum Nachholtermin einer Prüfung als Zweitversuch abzuschaffen.

12. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, eine problemlose Anerkennung von Studienleistungen aus dem Aus- und Inland zu gewährleisten.

13. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, Abstimmungen und Petitionen online durchführbar zu machen. Ferner wird die Universität Bayreuth aufgefordert, die Ankündigungen für Abstimmungen und Petitionen den Studierenden rechtzeitig durch Aushänge, E-Mails und Informationen auf der Homepage bekannt zu geben.

14. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, die Persönlichkeitsrechte der Studierenden auch zu gewährleisten, indem das Formblatt für Krankmeldungen überarbeitet wird.

Forderungen bezüglich des Finanzhaushaltes:

15. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, bis zur Abschaffung des momentanen Systems der Studienbeiträge, ab dem Sommersemester 2010 die Studienbeiträge auf das Mindestmaß von 300€ zu senken, wie es laut Bayerischem Hochschulgesetz möglich ist (Art. 71, BayHSchG).

16. Die Bildungsreform belastet die Universitäten mit hohen zusätzlichen Ausgaben. Die Universität Bayreuth wird daher aufgefordert, die daraus entstehenden Kosten zu benennen und vollständig vom Freistaat Bayern einzufordern. Zudem muss sie sicherstellen, dass die Grundkosten komplett durch das Land finanziert werden.

Zur effektiven Umsetzung der Forderungen 1. – 12.:

17. Die Universität Bayreuth wird aufgefordert, die Präsidialkommission Lehre und Studium (PK LuSt) paritätisch zu besetzen (6 Mitglieder des StuPa als Vertreter der jeweiligen Fakultät, 6 Studiendekane, 6 wissenschaftliche Mitarbeiter und der Vizepräsident, jeweils mit einfachem Stimmrecht). Die PK LuSt soll öffentlich tagen und innerhalb von 5 Monaten, anhand der Forderungen 1. – 12., fächerübergreifende Leitlinien für eine allgemeine Revision der Studienordnungen, sowie der Lehr- und Prüfmethoden an der Universität Bayreuth erstellen. Zudem soll sie in regelmäßigen Abständen zusammentreffen, um den Fortschritt bei der Umsetzung der Leitlinien in den jeweiligen Studiengängen zu evaluieren und, wenn nötig, öffentlich einzufordern.

Diese Forderungen wurden im Plenum beschlossen.

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